Instandsetzungsnachweis



Setzen Sie als Geschädigter Ihr Fahrzeug in Eigenregie instand, müssen Sie um die angefallenen Mietwagenkosten oder den geforderten Nutzungsausfall erstattet zu bekommen, einen Reparaturnachweis der Versicherungsgesellschaft vorlegen. Ihr SV fertigt diesen Nachweis.

Insbesondere bei Vorlage eines Haftpflichtschadens ist es gängige Regulierungspraxis, wenn der Wiederaufbau und die Behebung des Unfallschadens in eigener Regie oder außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt erfolgt ist, der Haftpflichtversicherer die Auszahlung der Nutzungsentschädigung von der Nachweispflicht des Anspruchstellers davon abhängig macht, dass sein KFZ entsprechend vorgelegtem Gutachten sach- und fachgerecht wiederaufgebaut worden ist.

Zusätzlich beauftragt der Geschädigte den SV zur Anfertigung einer Foto-Dokumentation als zusätzlichen visuellen Instandsetzungsnachweis.