Schadensgutachten
Sie sind unverschuldet Beteiligter an einem Verkehrsunfall?
Als Geschädigter steht Ihnen die freie Auswahl eines zur Aufnahme des Schadensumfanges sowie die Beauftragung zu einer vollständigen Beweissicherung zu. Das Schadensgutachten belegt, eine zum Schadensumfang unfallbedingte Ausfallzeit, die Nutzung eines Mietwagens oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Sämtliche anfallenden Kosten zur Beseitigung Ihres Unfallschadens sowie die Honorarkosten Ihres SV übernimmt der Versicherer des Unfallverursachers.
Generell ist es Ihre Entscheidung, den entstandenen Schaden instandsetzen oder die Schadenshöhe auszahlen zu lassen, ohne einen Reparaturkostennachweis der Versicherungsgesellschaft vorlegen zu müssen.
(Urteil BGH vom 06.04.1993, AZ VI ZR 121/92)