Kostenvoranschlag



Sie sind unverschuldet Beteiligter an einem Verkehrsunfall?

Als Geschädigter steht Ihnen die freie Auswahl eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen (SV) zur Aufnahme des Schadensumfanges zu. Als Schadensnachweis bei Bagatellschäden (Schadenshöhe max. 750,00€) reicht Ihnen zumeist ein Kostenvoranschlag aus. Die Honorarkosten eines Kostenvoranschlages übernimmt der Versicherer des Unfallverursachers.

Generell ist es Ihre Entscheidung, den entstandenen Schaden instandsetzen oder die Schadenshöhe auszahlen zu lassen, ohne einen Reparaturkostennachweis der Versicherungsgesellschaft vorlegen zu müssen.
(Urteil BGH vom 06.04.1993, AZ VI ZR 121/92)

Ein Kostenvoranschlag dient Ihnen bei einem möglichen Verkauf des instandgesetzten Fahrzeuges als Nachweis für instandgesetzte und erneuerte Fahrzeugkomponenten.

Auch als verschuldeter Unfallteilnehmer macht ein Kostenvoranschlag Ihres SV Sinn, um eine Gewährleistung und technische Informationen über die zu erwartenden Instandsetzungskosten sowie den aktuellen und verbleibenden Fahrzeugzustand zu erfahren.

Die von Ihnen als Auftraggeber zu zahlenden SV-Honorarkosten eines Kostenvoranschlages sind im direkten Vergleich einer möglichen inakzeptablen Reparaturrechnung an eine Werkstatt nicht relevant.