Der Unfall
Was ist zu tun?
Sie werden in einen Unfall verwickelt. Ganz gleich der Schuldfrage, nach dem ersten Schrecken sollten Sie einiges beachten. Ist es zu einem Personenschaden gekommen, grundsätzlich Polizei, Feuerwehr bzw. Notarzt verständigen.
Notieren Sie:
- Das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges
- Name und Anschrift des Fahrers
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden
Polizeibeamten
(bei geringster Schuldfragenunklarheit ist auf jeden Fall die Polizei hinzuzuziehen) - Unfallort fotografieren, Auffälligkeiten wie bes.
Merkmale an Fahrzeug, Straßenzustand,
Witterungsverhältnisse notieren
(Internationaler Unfallbericht: www.kfz-auskunft.de)
Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kraftfahrzeug-Sachverständiger damit beauftragt wird, den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Ein unabhängiger und nachweislich qualifizierter Sachverständiger wertet im Interesse aller Beteiligten generell neutral. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre Interessen vertreten zu lassen.
Immer dabei:
- Warndreieck
- intakter Verbandskasten (Verfallsdatum beachten)
(Erste Hilfe Maßnahmen: www.drk.de) - funktionstüchtige Taschenlampe
- Schreibblock mit Stift
- Wolldecke
- Tel. Nr. des Rettungsdienstes
- Rettungskarten zur Airbag-Deaktivierung
(Hinweis: www.rettungskarten.eu) - Name und Anschrift von Bekannten und Ihrem Sachverständigen
- wenn möglich Handy oder einfache Kamera